Als Geschäftsdrucksachen werden zusammenfassend alle Drucksachen bezeichnet, die von einem Unternehmen oder einer Körperschaft verwendet werden. Hierzu gehören beispielsweise Briefbögen, Visitenkarten, Rechnungen, Lieferscheine und Briefhüllen.

Sie sind Organisationsträger und vereinfachen viele Vorgänge durch vorgedruckte Formulare. Sie werden in genormten Formaten hergestellt und müssen bürotechnische und postale Funktionen erfüllen. Die Gestaltung gehört zum Corporate Design und sollte möglichst einheitlich sein.

Geschäftskarten / Visitenkarten haben die Aufgabe Beziehungen vorzubereiten, herzustellen oder zu festigen. In der Gestaltung richten sie sich an das Erscheinungsbild aller anderen Drucksachen bzw. an das Corporate Design. Teilweise sehr aufwändig verarbeitet, können sie Prägedruck, Stanzung, Rillung usw. beinhalten. Neben dem Logo wird die vollständige Adresse mit Kommunikationsangaben (Telefon, Fax, E-Mail, Internetadresse) angegeben. Filialadressen und Werbeslogans können ebenso angeführt sein. Wichtig ist der Name des Überbringers und dessen Funktion. Format kann variabel sein: Kreditkartenformat 85 x 54 mm hat sich bewährt. Bedruckstoff: stabiler Karton (240–300 g/m²)

Geschäftsbriefe werden für den Schriftverkehr verwendet. Das Format des Normbriefbogen ist die DIN A4, der Druck erfolgt auf weißem oder leicht getöntem Papier, auch Recyclingpapier findet immer mehr Akzeptanz. Seltener in Verwendung sind Halbbrief (DIN A5), 2/3 DIN (21 x 19,8 cm) und der Kurzbrief (21 x 10,5 cm).

Gesetzliche und postale Vorgaben sind einzuhalten. Neben Unternehmensname (Firma) muss ebenso die Gesellschaftsform angegeben werden. Privatunternehmen müssen Firma, Inhabername und rechtlich verantwortlicher Geschäftsführer anführen. Die vollständige Adresse enthält zudem Angaben über die Steuerposition, Handelskammereintragung usw. In untergeordneter Form sind Filialadressen anzuführen.Werbeslogans oder angebotene Leistungen können angeführt werden.
Schrift: Hausschrift wenn vorhanden, leicht lesbare serifenlose Schrift, 8-9 Punkt

Gängige Formate für Geschäftsbriefumschläge sind DIN C4, C5, C6 sowie Langhülle 22 x 11 cm. Für den Geschäftsverkehr werden vor allem Langhüllen sowie DlN C6 verwendet, wahlweise mit oder ohne Fenster. Aus drucktechnischen Gründen sollen keine abfallenden Elemente verwendet werden. Logo und Adresse werden aufgedruckt, restliche Informationen finden auf dem Kuvert keinen Platz. Die Platzierung der Gestaltungselemente und Texte ist wegen der postalischen Bestimmungen eingeschränkt. Freimachungszone am oberen rechten Rand 74 x 40 mm Adressfeld bei 14 cm vom rechten Rand. Keine Zier- oder Schreibschriften für die Adressierung

Die Gestaltung des Briefbogens wird für die Rechnungsbögen übernommen und zu den Adressangaben kommen noch verschiedene Bankverbindungen mit Kontonummern und Bankleitzahlen. Die Referenzzeile entfällt. Wird nicht mit chemischen Papier (SD-Papier) gearbeitet, so erfolgt der Druck auf gleichen Papier wie der Briefbogen. Die tabellarische Anordnung der Daten erfolgt im Reihensatz. Leichte Rasterhintergründe sind möglich. Die Angaben im Tabellenkopf sind von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich und können u. a. Artikelnummern, Beschreibungen, Maße, Preise und Steuersätze beinhalten. Wichtig ist eine funktionelle Benutzung: genügend Schreibraum, wichtige Angaben müssen entsprechend hervorgehoben werden, Einträge sollen sinngemäße Reihenfolge haben. Damit die Rechnung Gültigkeit hat, müssen das Wort RECHNUNG, die fortlaufende NUMMER und DATUM aufgedruckt sein. Angaben von Auftragsnummer, Lieferdatum usw. sind möglich. Zahlungsbedingungen und dergleichen stehen am Fuß der Tabelle.

Ähnlich wie das Rechnungsformular kann der Lieferschein gestaltet werden. Textliche Änderungen: "Lieferschein" ersetzt "Rechnung", Preise entfallen. Bestimmungsort der Lieferung sowie Bestätigung des Warenempfangs kommen hinzu. Es ist möglich, Rechnung und Lieferschein gleichzeitig auf einer Seite zu gestalten. Aufgrund der großen Textmenge ist dies aber schwierig. Ob es sich um eine Rechnung, einen Lieferschein oder um beides zusammen handelt, wird mit Markierfeldern gekennzeichnet.

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